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Weblink: | https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200318_erlass_sonntagsfahrverbot.html |
Amtliche Veröffentlichung: | (Amtsblatt, Verkündungsblatt o.ä.) |
Normgeber: | Land |
Vom: | 18.03.2020 |
Letzte Änderung durch: | (ggf. Änderungen) |
Außerkrafttreten am: | 26.04.2020 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der zunehmenden Verbreitung des sog. "Corona-Virus" (SARS-CoV-2) ist festzustellen, dass in Schleswig-Holstein in stärkerem Maße als gewöhnlich Artikel aller Art nachgefragt werden und es hierdurch zu vorübergehenden Versorgungsengpässen in Schleswig-Holstein kommen kann. Um die jederzeitige ausreichende Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und die Wirtschaft wichtigen Güter - auch mit Blick auf längere Transportzeiten durch Grenzschließungen / Grenzkontrollen sowie besondere Bedarfe des Einzelhandels infolge veränderter Öffnungszeiten - zu garantieren, sind effiziente Lieferketten erforderlich.
Vor diesem Hintergrund erteilen wir für das Land Schleswig-Holstein hiermit eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 30 Abs. 3 und 4 StVO. Dies gilt auch für Leerfahrten.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration bitte ich, die für die Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots zuständigen Dienststellen der Polizei entsprechend zu unterrichten.